Begleithundeausbildung mit Abnahme der BGVP-Prüfung (Begleit-, Gehorsam-, und Verkehrssicherheits-Prüfung) :

 

Die Begleithundeausbildung wird allen Rassen- und Mischlingshunden angeboten.
Die anschließende Prüfung ist der Abschluss dieser Ausbildung, die sich nach Lernfähigkeit des Hundes und dessen Führers über mehrere Monate erstreckt.
Teilnehmende Hunde müssen zum Zeitpunkt der Prüfung 15 Monate als sein.

Im ersten Teil der Prüfung, dem Verhaltenstest wird der Hund verstärkt mit dem Straßenverkehr und Umweltreizen konfrontiert. ( z.B. Kinderwagen, Stock, Radfahrer, Glockengeläut und Personengruppen )

Die Prüfung für die so genannte Gehorsamsprüfung besteht im Wesentlichen darin, Leinenführigkeit, Freifolge, Richtungsänderungen, Wendungen, Vorausschicken und Warten während sich der Hundeführer aus dem Sichtbereich seines Hundes entfernt.
Diese Anforderungen sollte der Hund korrekt durchführen.

Die schriftliche Sachkundeprüfung des Hundehalters / Hundeführers geht diesen Prüfungen voraus.
Dabei müssen von 50 Fragen mindestens 34 Fragen richtig beantwortet werden, um an den anderen beiden Prüfungen zugelassen zu werden.

Diese Prüfungen werden vom IRJGV zugelassenen Richtern/innen abgenommen und haben Gültigkeit gegenüber den Ordnungsämtern. Weiterhin wird auch die geforderte 20/40 Regelung aus dem LHundG NRW erfüllt.

Die Begleithundeprüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z.B. Agility, Obedience, Turniersport oder Fährtenarbeit.